Kurz gesagt
- Fragen Sie nach Quelle und Datum jedes Datensatzes, nicht nur nach der Gesamtzahl.
- Bei E-Mail-Adressen entscheidet die Herkunft: § 116 Abs. 15 spricht von veröffentlichten Kontaktdaten von Unternehmern.
- Rechnen Sie mit dem Preis je verwertbarem Datensatz für das Feld, das Sie wirklich brauchen.
- Bei Einzelunternehmern handelt es sich um personenbezogene Daten. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Eine Firmenliste ist schnell gekauft, Fehler zeigen sich aber erst in der Kampagne: unzustellbare E-Mails, nicht mehr existierende Unternehmen, Beschwerden. Die neun Fragen unten helfen Ihnen, Angebote schon vor der Bestellung zu vergleichen, ob Sie nun bei uns kaufen oder bei jemand anderem.
1. Woher stammt jeder Datensatz?
Die Identität eines Unternehmens (Firmenname, IČO, Adresse, Rechtsform) sollte aus einem Register stammen. In der Slowakei ist die Grundlage das Register der juristischen Personen (Register právnických osôb, RPO), dessen offene Daten unter der Lizenz CC BY 4.0 verfügbar sind. Die Kontakte stammen aus anderen Quellen: von Websites der Unternehmen, aus Kammerverzeichnissen, Firmenverzeichnissen oder Kartendaten. Ein gutes Angebot nennt die Quelle des Kontakts bei jedem Datensatz.
Verzeichnisse und Portale können durch das besondere Recht des Datenbankherstellers nach dem slowakischen Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. 185/2015 Z. z.) geschützt sein. Fragen Sie, wie der Verkäufer mit solchen Quellen umgeht.
2. Wie alt ist der Datenstand?
Unternehmen entstehen, erlöschen und ändern ihre Kontakte. Fragen Sie nach dem Datum der Quelle bei den Kontakten und nach dem Datum des Registerauszugs bei der Identität. Das Datum, an dem der Verkäufer seine Website zuletzt geändert hat, ist nicht das Datum der Daten.
3. Wie hoch ist die Abdeckung für Ihre Auswahl?
Die Gesamtzahl der Unternehmen in einer Datenbank sagt Ihnen nicht, wie viele davon in Ihrer Branche und Region eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse haben. Fragen Sie nach den Zahlen für Ihre konkrete Auswahl: wie viele Unternehmen, wie viele mit Telefon, mit E-Mail, mit Website. Brauchen Sie zwei Felder gleichzeitig, fragen Sie nach der Schnittmenge, denn die lässt sich aus den Summen nicht berechnen.
4. Ist die Herkunft der E-Mail-Adressen belegt?
Nach § 116 Abs. 3 des slowakischen Gesetzes Nr. 452/2021 Z. z. über elektronische Kommunikation ist für Direktmarketing per E-Mail eine vorherige nachweisbare Einwilligung erforderlich. Absatz 15 macht eine Ausnahme für Direktmarketing, das an die veröffentlichten Kontaktdaten einer natürlichen Person als Unternehmer (Einzelunternehmer) oder einer juristischen Person gerichtet ist. Hat eine E-Mail-Adresse in der Liste keine belegte Quelle, wissen Sie nicht, ob sie veröffentlicht wurde.
Prüfen Sie Angebote mit „E-Mails mit Einwilligung“: wer wem und wann die Einwilligung erteilt hat. Eine Einwilligung, die einem anderen Unternehmen erteilt wurde, geht nicht auf Sie über.
5. Sind gemeinsam genutzte Adressen ausgeschlossen?
Buchhaltungsbüros, Hausverwalter oder Hostingfirmen geben ihre eigene Adresse oft bei Dutzenden Kunden an. Eine solche E-Mail-Adresse gehört nicht dem Unternehmen, das Sie ansprechen wollen. Fragen Sie, ob der Verkäufer Adressen ausschließt, die mehrere Unternehmen gemeinsam nutzen; wir liefern keine Adressen, die drei oder mehr Unternehmen gemeinsam nutzen.
6. Wie sind Einzelunternehmer gekennzeichnet?
Angaben über Einzelunternehmer sind personenbezogene Daten. Nutzen Sie sie für Marketing, sind Sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage (meist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f), müssen die betroffene Person nach Art. 14 informieren und ihren Widerspruch gegen Direktmarketing nach Art. 21 Abs. 2 beachten. Die Liste sollte die Rechtsform enthalten, damit Sie Einzelunternehmer unterscheiden können.
7. Erhalten Sie eine Musterdatei?
Eine Musterdatei zeigt Ihnen den Aufbau: Trennzeichen, Zeichenkodierung, Format von IČO und PLZ. Testen Sie den Import in Ihr System noch vor dem Kauf. Ein Muster mit fiktiven Unternehmen sagt nichts über die Qualität der echten Daten aus, erspart Ihnen aber Überraschungen beim Import.
8. Wie hoch ist der Preis je verwertbarem Datensatz?
Teilen Sie den Preis durch die Zahl der Datensätze mit dem Feld, das Sie wirklich brauchen. Eine billige Liste mit geringer E-Mail-Abdeckung kann am Ende teurer sein als eine teurere Liste mit guter Abdeckung.
9. Was dürfen Sie mit der Datei tun?
Prüfen Sie bei einem einmaligen Export, ob Sie die Daten wiederholt nutzen, mit einer Agentur teilen oder in mehrere Systeme laden dürfen. Der Weiterverkauf der Daten ist meist ausgeschlossen. Die Bedingungen sollten schriftlich vorliegen.
Fünf Warnsignale
- „100 % der Unternehmen mit E-Mail“ oder eine ähnlich hohe Abdeckung für das ganze Land.
- „Geprüfte Kontakte mit Einwilligung“ ohne Nachweis der Einwilligung.
- Fehlendes Datum der Daten oder fehlende Quelle der Kontakte.
- Der Verkäufer nennt weder seine Identität noch seinen Sitz.
- Ein Preis je tausend Datensätze ohne Angabe, welche Felder die Datensätze enthalten.
Wie unser Export aussieht, zeigt die Seite Export und Musterdatei; Quellen und Methodik beschreibt die Seite Datenquellen und Methodik. Die Regeln der Ansprache behandelt der Artikel B2B-Ansprache per E-Mail und Telefon in der Slowakei.
Häufige Fragen
Ist der Kauf einer Firmendatenbank in der Slowakei legal?
Kauf und Verkauf von Firmendaten aus öffentlichen Quellen sind legal. Entscheidend ist, woher die Daten stammen, ob der Verkäufer die Bedingungen der Quellen eingehalten hat und wie Sie selbst mit den Daten umgehen. Bei Einzelunternehmern handelt es sich um personenbezogene Daten, und es gilt die DSGVO.
Darf ich Unternehmen aus einer gekauften Datenbank per E-Mail ansprechen?
An veröffentlichte Kontaktdaten von Unternehmern ja, wenn die Nachricht den Absender nennt und eine einfache und kostenlose Abmeldung ermöglicht (§ 116 Abs. 15 des Gesetzes Nr. 452/2021 Z. z.). Deshalb ist es wichtig, dass die Datenbank bei jeder E-Mail-Adresse angibt, wo sie veröffentlicht wurde.
Was ist der Preis je verwertbarem Datensatz?
Der Gesamtpreis geteilt durch die Zahl der Datensätze, die das Feld enthalten, das Sie wirklich brauchen (zum Beispiel E-Mail). Eine Liste für 300 € mit 10.000 Unternehmen, von denen 2.000 eine E-Mail-Adresse haben, kostet 15 Cent je verwertbarem Datensatz, nicht 3 Cent.
Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?
Verdächtig sind Versprechen wie „100 % der Unternehmen mit E-Mail“ oder „geprüfte Kontakte mit Einwilligung“ ohne Nachweis, ein fehlendes Datum der Daten und ein Verkäufer, der seine Identität nicht angibt.
Stand: 25. Oktober 2026. Gesetzeswortlaut laut Slov-Lex (Fassung gültig ab 18. August 2026). Der Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.